Innerbetriebliche Leistungsverrechnung

Lernen Sie in diesem Text die innerbetriebliche Leistungsverechnung von Hilfskostenstellen auf Hauptkostenstellen im Rahmen der Kostenstellenrechnung mit dem

  • Anbauverfahren,
  • dem Stufenleiterverfahren und
  • dem Gleichungsverfahren kennen.

Mit der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung wird es Ihnen möglich sein, die sogenannten Umlagekosten (Umlagen) zu bestimmen. Dabei spricht man deshalb von Umlagekosten, weil mittels dieser Methodik die Kosten einzelner Kostenstellen auf andere Kostenstellen verrechnet, also umgelegt werden.

Innerbetriebliche Leistungsverrechnung

Notwendigkeit der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung

Die innerbetriebliche Leistungsverrechnung ist notwendig, da ein Betrieb neben marktorientierten Leistungen auch solche erstellt, die lediglich innerbetrieblich zu nutzen sind. Dazu gehören beispielsweise eigene Reparaturleistungen, Laborleistungen zur Qualitätsprüfung oder die Selbsterstellung von Werkzeugen und Modellen. Aber auch Leistungen der Kantine oder des Fuhrparks stellen innerbetriebliche Leistungen dar. Diese Leistungen werden in sogenannten Hilfskostenstellen (Vorkostenstellen) erbracht. Da der unmittelbare Bezug dieser Leistungserbringung zur den marktfähigen Kostenträgern fehlt, lassen sich die Kosten nicht (sinnvoll) direkt den Kostenträgern im Rahmen der Produktkalkulation zuordnen. Stattdessen sind sie den Bereichen (Kostenstellen) in Rechnung zu stellen, die diese Leistungen nutzen. Somit sind die primären Gemeinkosten der Hilfskostenstellen in einem zweiten Schritt des Betriebsabrechnungsbogens (BAB) den Nutzern der Leistungen der Hilfskostenstellen in Rechnung zu stellen. Man spricht dabei von Umlagekosten bzw. Umlagen. Folglich geht es bei der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung (Amazon-Link zur Literatur) darum, die Bestimmung der Preise für die Leistungen der Hilfskostenstellen zu gewährleisten. Auf diese Weise können dann die Kosten der Hilfskostenstellen angemessen verteilt werden.

Video zur innerbetrieblichen Leistungsverrechnung zur Bestimmung der Umlagekosten

Das nachfolgende Video gibt Ihnen einen ersten Einblick in die innerbetriebliche Leistungsverrechnung im Rahmen des Betriebsabrechnungsbogens BAB zur Bestimmung der Umlagekosten.

In der Praxis haben sich verschiedene Verfahren zur innerbetrieblichen Leistungsverrechnung durchgesetzt. Allerdings berücksichtigen diese die Interdependenz des Leistungsaustauschs zwischen den Hilfskostenstellen teilweise nur unzureichend. Im Einzelnen sind diese das

  1. Gleichungsverfahren,
  2. das Stufenleiterverfahren und
  3. das Anbauverfahren.

Sämtliche Verfahren zur Berechnung der Umlagekosten haben ihre Berechtigung und helfen dabei, die Effizienz und Wirtschaftlichkeit des Kostenrechnungssystems zu sichern. Denn der Leistungsaustausch zwischen den Hilfskostenstellen muss überhaupt erst einmal zu messen sein, damit Sie ihn auch berücksichtigen können. Während das Gleichungsverfahren den gesamten Leistungsaustausch zwischen den einzelnen Kostenstellen vollständig berücksichtigt, beachtet das Stufenleiterverfahren nur eine einseitige Leistungserbringung und das Anbauverfahren überhaupt kein Leistungsaustausch zwischen den Hilfskostenstellen.

Innerbetriebliche Leistungsverrechnung: Anbauverfahren

Beim Anbauverfahren werden die primären Gemeinkosten aller Hilfskostenstellen ausschließlich den Hauptkostenstellen zugewiesen. Dazu wird die Summe der primären Gemeinkosten einer jeden Hilfskostenstelle jeweils durch eine sinnvolle Bezugsgröße dividiert, deren Inanspruchnahme von den Hauptkostenstellen zu messen ist. Zur Veranschaulichung schauen Sie sich am besten das folgende Beispiel an.

Beispiel zum Anbauverfahren (innerbetriebliche Leistungsverrechnung):

Die Hilfskostenstellen Fuhrpark erbringt bei einer Summe von primären Gemeinkosten in Höhe von 20.000 Euro eine Transportleistung in Höhe von 40.000 km an die Hauptkostenstellen. Außerdem wird noch eine Transportleistung für Hilfskostenstellen erbracht. Diese spielt aber beim Anbauverfahren keine Rolle. Die Division der 20.000 Euro durch die Leistung von 40.000 km führt zu einem Kilometersatz von 0,5 Euro. Nutzt die Hauptkostenstelle Vertrieb den Fuhrpark im Umfang von 16.000 Transportkilometern, so hat die Kostenstelle Vertrieb damit 8.000 Euro Kosten des Fuhrparks zu tragen. Dabei handelt es sich um 8.000 Euro sekundäre Gemeinkosten des Vertriebs. Denn dem Vertrieb sind diese Kosten im Rahmen des zweiten Abrechnungsschritts des BAB zuzuweisen.

Zusätzlich ist Ihnen im folgenden Video das Anbauverfahren erläutert.

Die Nutzung des Anbauverfahrens macht Sinn, wenn der Leistungsaustausch zwischen Hilfskostenstellen nicht messbar ist. Zusätzlich ist das Verfahren sinnvoll, wenn der Leistungsaustausch im Vergleich zur Gesamtleistung (an die Hauptkostenstellen) sehr gering oder wenn der Austausch der Hilfskostenstellen untereinander in etwa gleichwertig ist.

Innerbetriebliche Leistungsverrechnung: Stufenleiterverfahren

Erbringen zwei Hilfskostenstellen (z.B. Kantine und Fuhrpark) gegenseitig Leistungen, so wird diese Leistungsverzahnung beim Stufenleiterverfahren nur in einer Richtung berücksichtigt. Dies macht vor allem dann Sinn, wenn die eine Kostenstelle eine hochwertige Leistung für die andere Hilfskostenstelle erbringt, umgekehrt aber nur eine geringwertige Leistung erbracht wird. Auch hierzu sollten Sie das folgende Beispiel betrachten.

Beispiel zum Stufenleiterverfahren (innerbetriebliche Leistungsverrechnung):

Die Hilfskostenstelle Fuhrpark erbringt bei einer Summe primärer Gemeinkosten in Höhe von 20.000 Euro eine Transportleistung von insgesamt 40.500 km, wovon 500 km an die zweite Hilfskostenstelle Kantine gehen. Hingegen erbringt die Hilfskostenstelle Kantine bei einer Summe primärer Gemeinkosten von 30.000 Euro eine Kantinenleistung von insgesamt 3.000 Essen. Davon stehen 400 Essen den Mitarbeitern des Fuhrparks zur Verfügung.

Während die Leistungsabgabe des Fuhrparks an die Kantine einen Schätzwert von unter 250 Euro hat, erbringt die Kantine eine Leistung für den Fuhrpark in einem Schätzwert von rund 4.000 Euro.

In diesem Fall ist zunächst ein Preis für das Kantinenessen zu bestimmen: Die Division von 30.000 Euro [Summe primärer Gemeinkosten] durch 3.000 Essen [Gesamtleistung der Kantine] führt zu einem Preis von 10 Euro pro Essen. Somit lassen sich  die anteiligen Kosten der Kantine dem Fuhrpark in Rechnung stellen. Auf diese Weise sind dem Fuhrpark sekundäre Gemeinkosten in Höhe von 4.000 Euro zuzuweisen (400 Essen mal 10 Euro pro Essen). Dadurch steigen die Kosten der Kostenstelle Fuhrpark von 20.000 Euro (primäre Gemeinkosten) um 4.000 Euro (sekundäre Gemeinkosten) auf 24.000 Euro. Diese 24.000 Euro sind jetzt aber nicht der Gesamtleistungsmenge von 40.500 km gegenüber zu stellen, sondern nur noch der Leistungsmenge, die auch weiterverrechnet werden kann. Da die 500 km Transportleistung im Auftrag der Kantine unberücksichtigt bleiben, sind die 24.000 Euro somit nur auf 40.000 km zu verteilen. Daraus ergibt sich dann ein innerbetrieblicher Verrechnungspreis von 0,6 Euro/km.

Auch zum Stufenleiterverfahren finden Sie ein kleines Video:

Innerbetriebliche Leistungsverrechnung: Gleichungsverfahren

Soll der Leistungsaustausch zwischen Hilfskostenstellen vollständig berücksichtigt werden, was insbesondere dann Sinn macht, wenn erhebliche Leistungen für die anderen Hilfskostenstellen erbracht werden und der Wert des Leistungsaustauschs nicht offensichtlich ist, kann das Gleichungsverfahren genutzt werden. In diesem Fall ist für jede Hilfskostenstelle eine (mathematische) Gleichung aufzustellen. Dabei ist der Wert der erbrachten Leistung einer Hilfskostenstelle immer den damit verbundenen Kosten gleichzusetzen:

  1. Der Wert der erbrachten Leistung ergibt sich für jede Kostenstelle daraus, dass die (bekannte) erbrachte Leistungsmenge mit dem (unbekannten) Verrechnungspreis pro Leistungseinheit zu multiplizieren ist.
  2. Die Kosten der erbrachten Leistung setzen sich zusammen aus den primären Gemeinkosten der Kostenstelle plus den sekundären Gemeinkosten der Kostenstelle. Dabei bestehen die sekundären Gemeinkosten jeweils aus dem Produkt aus der (bekannten) in Anspruch genommenen Leistung der anderen Hilfskostenstellen und dem jeweiligen (unbekannten) Verrechnungspreis pro Leistungseinheit.

Auch hierzu können Sie ein Beispiel betrachten:

Beispiel zum Gleichungsverfahren zur Bestimmung der Umlagekosten

Die Hilfskostenstelle Fuhrpark erbringt bei einer Summe primärer Gemeinkosten in Höhe von 20.000 Euro eine Transportleistung von insgesamt 40.500 km. Davon gehen 500 km an die zweite Hilfskostenstelle Kantine. Die Hilfskostenstelle Kantine erbringt bei einer Summe primärer Gemeinkosten von 30.000 Euro eine Kantinenleistung von 3.000 Essen. Davon stehen 400 Essen den Mitarbeitern des Fuhrparks zur Verfügung.

Dann gilt für die Gleichung des Fuhrparks:

Der Wert der erbrachten Leistung (40.500 km mal dem unbekannten Verrechnungspreis p je km) ist den damit verbundenen Kosten (20.000 Euro primäre Gemeinkosten plus 400 Essen mal dem Verrechnungspreis q je Essen) gleich zu setzen.

Für die Gleichung der Kantine gilt:

Auch hier sind der Wert der von der Kostenstelle erbrachten Leistung (3.000 Essen mal dem unbekannten Verrechnungspreis q je Essen) und die mit dieser Leistung verbundenen Kosten (30.000 Euro primäre Gemeinkosten plus 500 km mal dem Verrechnungspreis p je km) gleich zu setzen.

Somit erhalten Sie ein Gleichungssystem aus 2 Gleichungen. Dieses Gleichungssystem lässt sich mit den bekannten mathematischen Verfahren lösen, so dass Sie die beiden Verrechnungspreise bestimmen können. Im nachstehenden Video ist Ihnen noch einmal das Gleichungsverfahren erklärt.

Weitere Informationen und Quelle unter: Kosten- und Leistungsrechnung kompakt (Amazon-Link): Einführende Darstellung mit 48 Aufgaben

Das Gleichungssystem lösen

Wenn Sie noch Probleme damit haben sollten, ein lineares Gleichungssystem zu lösen, bekommen Sie hier ein paar Tipps.

Grundsätzlich haben Sie 3 Möglichkeiten, ein System aus linearen Gleichungen zu lösen. Entweder Sie verwenden das Additionsverfahren oder das Gleichsetzungsverfahren oder aber das Einsetzverfahren.

Beim Additionsverfahren müssen Sie die einzelnen Gleichungen addieren. Das bedeutet, dass Sie die linken Seiten der Gleichungen addieren und diese dann der Summe der rechten Seiten gleichsetzen. Das macht natürlich nur Sinn, wenn dadurch Variablen entfallen.

Ein Beispiel dazu: Gleichung 1 sei x + 2y = 5, Gleichung 2 sei 6x – 2y = 2. Durch Addition der linken Seiten wird die Variable y entfallen und Sie erhalten eine neue Gleichung, die nur noch von x abhängig ist (7x = 7).

Hingegen müssen Sie beim Gleichsetzungsverfahren versuchen, eine Seite (zum Beispiel die linke Seite) der Gleichung in allen Gleichungen identisch zu machen. Wenn dann die linken Seiten identisch sind, dann müssen es natürlich auch die rechten Seiten sein. Auch dieser Schritt macht nur Sinn, wenn Sie auf der linken Seite eine Variable eliminieren, die dann im System nicht mehr vorkommt. Betrachten Sie auch hierzu ein Beispiel:

Gleichung 1 sei 2x + 3y = 8, Gleichung 2 sei 3y = 4x + 2.

Wenn Sie jetzt Gleichung 1 so auflösen, dass nur noch 3y auf der linken Seite steht (also: 3y = 8 – 2x), dann können Sie jetzt die beiden rechten Seiten der Gleichungen gleichsetzen und erhalten: 8 – 2x = 4x + 2. Dann können Sie diese Gleichung auflösen, und Sie erhalten als Lösung x = 1. Wenn Sie dann diesen Wert in die Gleichung 2 einsetzen, können Sei auch den Wert von y (hier y = 2) bestimmen.

Lernvideo zum Lösen von Gleichungssystemen

Zum Lösen von Gleichungssystemen ist Ihnen ein Lernvideo erstellt (inkl. der Einsetzmethode), das Ihnen auf YouTube zur Verfügung steht:

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