Kostenartenrechnung – Kostenrechnung

Die Kostenartenrechnung bildet den erster Schritt einer jeden Kostenrechnung und dient lediglich der Erfassung und Systematisierung aller im Laufe der Abrechnungsperiode angefallenen Kostenarten (bzw. aller geplanten Kostenarten). Somit beantwortet sie die Frage „Welche Kosten sind angefallen?“. Und als Ergebnis entsteht ein Kostenplan, den Sie für Ihr Kostenrechnungssystem zur Kostenermittlung nutzen können.

Kostenartenrechnung ohne Kontenrahmen

Jedoch müssen Sie sich für die Kostenrechnung nicht an einen bestimmten Kontenrahmen halten. Die Kontenrahmen, die Sie möglicherweise aus dem externen Rechnungswesen für die Buchführung kennen, können Sie allenfalls als Orientierung heranziehen. Dass Sie diesen Kontenrahmen nicht 1 zu 1 nutzen können, liegt natürlich auch daran, dass dieser auf den Aufwand, und nicht auf die Kosten zugeschnitten ist. Und wie Sie sicherlich wissen, gibt es auch neutralen Aufwand (Aufwand, dem keine Kosten gegenüberstehen) und Zusatzkosten (Kosten, denen kein Aufwand gegenübersteht.)

Außerdem scheint die Frage nach den Kostenarten nur auf den ersten Blick leicht zu beantworten zu sein. Jedoch werden Sie schon bald sehen, dass es durchaus herausfordernd sein kann, die Kosten in richtiger Höhe zu beziffern und damit einen korrekten Kostenplan und eine richtige Kostenermittlung zu gewährleisten.

Idealerweise wird ein Kostenartenplan nicht ständig verändert, um die Vergleichbarkeit der Höhe der Kosten über die Betriebsjahre nicht zu gefährden. Um diese Konstanz ermöglichen, sollten Sie im Plan auch mit „sonstigen Kosten“ arbeiten und dies nicht nur als Hauptkostenart. Auch sonstige Materialkosten, sonstige Personalkosten oder sonstige Fremdleistungskosten können sinnvoll sein. Damit stellen Sie sicher, dass Sie den Kostenartenplan nicht gleich überarbeiten müssen, wenn eine Kostenart neu entsteht und eine neue Kostenermittlung erforderlich macht.

Anforderungen an den Kontenplan für die Kostenartenrechnung

Für die Kostenartenrechnung sind Kosten der bewertete Verzehr von Dienstleistungen und betrieblichen Produktionsfaktoren (inkl. öffentlicher Abgaben und Fremdleistungen), welche zur Erstellung und zum Absatz betrieblicher Leistungen benötigt werden. Demnach gelten zur Erstellung des Kostenplans folgende Grundsätze:

  1. Es muss ein Güterverzehr vorliegen. Allerdings können auch immaterielle Güter (Patente) verzehrt werden. Neben den immateriellen Gütern gilt auch für Güter des Sachanlagevermögens, dass der Güterverzehr nicht spontan, sondern auf Dauer erfolgt. Dabei nutzt dann den Begriff der (kalkulatorischen) Abschreibungen. Die meisten betrieblich genutzten Güter werden in diesem Sinne verzehrt. Ausnahmen bilden zum Beispiel die Grundstücke, die ja auch in ihrer Existenz nicht weniger werden. Allerdings ist der Begriff des Güterverzehrs recht abstrakt zu betrachten. So gibt es bspw. bei den Finanzkosten ebenfalls einen Güterverzehr, nämlich den des Kapitalzinses.
  2. Der Güterverzehr ist leistungsbezogen. Deshalb zählen bspw. Spenden an karitative Einrichtungen nicht zu den Kosten. Dagegen sind Spenden ein Beispiel für neutralen Aufwand. Dieser beschreibt einen vorhandenen Werteverzehr, der nicht mit der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit in Verbindung steht. Dagegen ist die Verbindung zur betrieblichen Leistungserbringung für Kosten unverzichtbar. In den meisten Fällen entspricht der Aufwand zumindest der Art nach auch Kosten. Dies bedeutet, dass der Werteverzeht der Güter und Dienstleistungen in den meisten Fällen leistungsbezogen ist und neutraler Aufwand die Ausnahme darstellt.
  3. Der Güterverzehr muss bewertet bzw. bewertbar sein. Dazu kennt man in der Praxis Bewertungen zu Anschaffungs-, Wiederbeschaffungs-, Tages-, Börsen-, Durchschnitts- und Verrechnungspreisen. Jedoch, für welche Bewertungsmethode man sich in der Kostenrechnung tatsächlich entscheidet, ist dem Anwender überlassen. Oftmals spielt hier die Praktikabilität eine große Rolle, um den Kostenplan möglichst einfach aufstellen zu können. Außerdem hat die Art der Lagerung (zumindest bei lagerfähigen Verbrauchsgütern) einen Einfluss auf die Bewertungsmethode. Wenn Sie ein Schüttlager nutzen, dann wird in der Regel das verbraucht, was oben auf dem Lager liegt, so dass dann ein Verbrauchsfolgeverfahren zur Bewertung sinnvoll erscheint (nämlich LIFO – Last in first out). Daraus können Sie erkennen, dass sich Kosten nicht immer eindeutig der Höhe nach bestimmen lassen.

Lernvideo zur Kostenartenrechnung

In dem folgenden Lernvideo sind Ihnen die Grundregeln zur Kostenartenrechnung – insbesondere hinsichtlich der Kostenerfassung – zusammengefasst:

Gliederung in der Kostenartenrechnung

Letztlich kommen zur Bildung von Kostenarten für den Kostenplan mehrere Gliederungskriterien in Frage.

Beispielsweise lassen sich nach der Art des verbrauchten Produktionsfaktors Materialkosten, Kapitalkosten, Personalkosten usw. unterscheiden. Vor allem dieser Gliederungsgesichtspunkt kommt in der Kostenartenrechnung zum Einsatz. Dabei stehen die betrieblichen Produktionsfaktoren Werkstoffe (für die Materialkosten), menschliche Arbeit (für die Personalkosten) und Betriebsmittel (für die Kapitalkosten und die kalkulatorischen Abschreibungen) im Mittelpunkt. Aber auch Finanzkosten (zur Finanzierung des betriebsnotwendigen Kapitals) Im Kostenartenplan können die einzelnen Kostenarten dann weiter gegeliedert werden. So lassen sich beispielsweise für den Produktionsfaktor menschliche Arbeit die Personalkosten in Personalentgelte und Personalnebenkosten unterteilen. Dabei bestehen die Personalentgelte aus Löhnen und Gehältern und die Personalnebenkosten unter anderem aus den jeweiligen Beiträgen zu den Sozialversicherungen.

Außerdem können nach der mit dem Kostenanfall verbundenen betrieblichen Funktion beispielsweise Beschaffungskosten, Fertigungskosten, Logistikkosten, Verwaltungs- oder Vertriebskosten im Kostenplan unterschieden werden. Auch Kosten für das Marketing oder für das Labor bzw. das Qualitätsmanagement lassen sich getrennt erfassen. Oftmals wird in diesem Kontext auch von Betriebskosten gesprochen. Und diese Einteilung der Kosten nach der betrieblichen Funktion wird in der Kostenstellenrechnung genutzt. Sie ist somit von großer Bedeutung für ein Kostenrechnungssystem.

Eine Besonderheit stellen bestimmte Steuerarten dar. So muss beispielsweise die Tabakindustrie die Tabaksteuer an den Staat abführen und diese dann auch in ihre Produkte einpreisen. Insofern hat die Tabaksteuer in diesem Fall auch den Charakter von Kosten. Dagegen gibt es andere Steuerarten wie die Umsatzsteuer oder die Körperschaftsteuer, die nicht als Kostenarten gelten.

Einzelkosten und Gemeinkosten im Kostenplan

Schließlich lassen sich nach der Art der Verrechnung Einzelkosten (direkte Kosten), Gemeinkosten (indirekte Kosten) und Sondereinzelkosten bilden. Und auch dieses Gliederungskriterium spielt in der Kostenrechnung eine Rolle, insbesondere im Rahmen der Kostenträgerrechnung.

Einzelkosten genügen per Definition dem Verursachungsprinzip und können direkt auf die Kostenträger verrechnet werden. Deshalb sind sie auch unter dem Begriff direkte Kosten zu finden. Dagegen sind Gemeinkosten über die Kostenstellen den Kostenträgern (geschlüsselt) zuzurechnen, da sie nicht dem Verursachungsprinzip genügen. In diesem Fall findet auch der Begriff indirekte Kosten Verwendung, Ergänzend genügen unechte Gemeinkosten dem Verursachungsprinzip, sind also eigentlich Einzelkosten, werden aber aufgrund ihrer niedrigen Höhe wie Gemeinkosten behandelt. Letztlich sind Sondereinzelkosten zwar nicht pro Stück (pro Leistungseinheit), aber pro Auftrag verursachungsgerecht zurechenbar. Beispielsweise sind Sondereinzelkosten der Fertigung die Kosten für Modelle oder Spezialwerkzeuge. Dagegen sind Sondereinzelkosten des Vertriebs z.B. die Kosten für Verpackungsmaterial oder Frachtgebühren. Bei der Einteilung der Kostenarten in Einzel- und Gemeinkosten ist darauf zu achten, dass es vom jeweiligen Bezugsobjekt abhängt, ob Kosten verursachungsgerecht (als Einzelkosten) oder nicht-verursachungsgerecht (als Gemeinkosten) zu erfassen sind. So ist das Gehalt eines Mitarbeiters an einem konkreten Standort als Standort-Einzelkosten zu erfassen, bezogen auf die vetriebsfähige Produktpalette des Unternehmens handelt es sich aber um Gemeinkosten.

„Gemeinkosten können in echte und unechte Gemeinkosten unterteilt werden. Unechte Gemeinkosten sind solche Kosten, die im Gegensatz zu den echten Gemeinkosten den Kostenträgern zwar zurechenbar wären, der Abrechnungsaufwand aber zu groß würde, wenn diese je Leistungseinheit erfasst würden.“ (Quelle: https://www.finanzen.net/wirtschaftslexikon/gemeinkosten)

Stückkosten, Durchschnittskosten und Gesamtkosten

Auf Basis der Bezugsgröße lassen sich Stückkosten oder Gesamtkosten berechnen. Auch dieser Aspekt spielt in der Kostenträgerrechnung eine wichtige Rolle. Bei den Stückkosten erfasst man die Kostenarten pro einzelnem Stück. Besser wäre wahrscheinlich die Bezeichnung Kosten pro Produkteinheit, da sich nicht jedes Produkt in Stück zählen lässt, denn häufig spielen auch Gewichtsgrößen (Euro pro Kilogramm) oder Volumina (Euro pro Liter) eine Rolle. Oft handelt es sich bei den Stückkosten um Durchschnittskosten, die sich aus den Gesamtkosten und der Gesamtleistungsmenge ableiten lassen. Dagegen fassen Gesamtkosten die Kostenarten unabhängig von der einzelnen Produkteinheit zusammen. So kommen dann bspw. direkte Kosten und indirekte Kosten zusammen.

Variable Kosten und fixe Kosten in der Kostenrechnung

Und letztendlich ist das Verhalten der Kosten bei Beschäftigungsänderungen als Gliederungskriterium zu nennen. Dann werden fixe Kosten und variable Kosten unterschieden. Und diese Einteilung wird in der gesamten Kostenrechnung für den Kostenplan genutzt. Dabei verändern sich variable Kosten mit der Beschäftigung (Leistungsmenge), wohingegen fixe Kosten unabhängig von der Beschäftigung anfallen. Folglich sind fixe Kosten häufig kurzfristig nicht abbaubar. Besonders in Krisenzeiten, in denen ein Einbruch der Nachfrage zur beobachten ist, gefährdet die Kostenart der Fixkosten die Existenz von Unternehmen. Beachten Sie dabei auch, dass die Höhe fixer Kosten durchaus veränderlich sein kann, sie darf aber nicht von der Leistungsmenge (der Beschäftigung) abhängen. Betrachten Sie dazu folgendes Beispiel: Wie hoch der Heizwärmebedarf für die Büroräume eines Unternehmens ist, hängt vor allem vom Wetter und den Preisen der Heizwärme ab. Insofern können sich die Kosten immer wieder verändern. Die Veränderung ist aber nicht auf die Leistungsmenge zurückzuführen, weshalb es sich um fixe Kosten handelt.

Typische Beispiele für Fixkosten und für variable Kosten sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst. Dabei gelten Fremdleistungen oftmals als variable Kosten, wenn man davon ausgehen kann, dass man die Fremdleistungen stärker in Anspruch nehmen wird, wenn die Gesamtleistung des Unternehmens wächst. Allerdings kann es auch Fremdleistungen geben, die Fixkostencharakter haben, wenn die Anspruchnahme der Fremdleistungen (z.B. Beratungsleistungen) unabhängig von der Beschäftigung ist.

Beispiele Fixkosten und variable Kosten

Im folgenden Video sind Ihnen nochmal die Gliederungskriterien für die einzelnen Kostenarten erläutert:

Nicht immer lässt sich eindeutig klären, ob Kosten eher Fixkosten oder eher variable Kosten sind. In diesen Fällen hängt die Entscheidung meist mit der Art der Verrechnung zusammen. So können bspw. Wagniskosten (als Kostenart des Risikomanagements) als prozenualer Aufschlag auf die Herstellkosten verrechnet werden. Dann handelt es sich um variable Kosten, da die Wagniskosten nur verrechnet werden, wenn auch etwas hergestellt wird. Letztlich bietet somit sogar die Kostenartenrechnung zahlreiche Entscheidungsspielräume für das Rechnungswesen.

Quiz zur Kostenartenrechnung

Sind Sie dazu bereit, an unserem Quiz zur Kostenartenrechnung teilzunehmen? Dann viel Spaß dabei!

Kostenmanagement Kostenanalyse

Herzlich Willkommen beim Quiz zur Kostenartenrechnung

1. 

Der Unternehmerlohn dient bei Einzelkaufleuten und Personengesellschaften als Äquivalent für die Personalkosten der Geschäftsführung.

2. 

Die Erfassung der Kosten erfolgt innerhalb eines Kostenrechnungssystems in der folgenden Teilrechnung:

3. 

Bei Nutzung der geometrisch-degressiven Abschreibung verringert sich der Abschreibungsbetrag pro Zeiteinheit um den immer gleichen .

4. 

Die kalkulatorischen Zinsen für ein mit Eigenkapital finanziertes, unbebautes Grundstück betragen bei einem Anschaffungspreis des Grundstücks von 300.000 Euro und einem Zinssatz von 6% pro Jahr monatlich Euro.

5. 

Die Höhe des Abschreibungsbetrags in einer Periode bei Anwendung der linearen Abschreibung hängt sowohl vom insgesamt abzuschreibendem Gesamtbetrag (z.B. den Anschaffungskosten des Abschreibungsobjektes) als auch von der ab.

6. 

Wie heißen die Kosten, die sich aus dem Produktionsfaktor menschliche Arbeit ableiten lassen?

7. 

Von einem Material wurde per Inventur ein Anfangsbestand von 50 kg erfasst. Während des Abrechnungszeitraums wurden Zugänge von 80 kg und Abgänge von 70 kg in das Lagerverwaltungssystem eingetragen. Der Endbestand wurde per Inventur mit 58 kg bestimmt. Wie hoch ist der mengenmäßige Verbrauch (in kg) gemäß der Inventurmethode?

8. 

Die Personalnebenkosten für die Sozialversicherungen eines Arbeitnehmers mit einem Monatslohn von 2.500 Euro betragen für den Arbeitgeber ungefähr 20 Prozent vom .

9. 

Teilt man die Kostenarten nach der betrieblichen Funktion ein, dann führt dies zu:

10. 

In Einzelunternehmen und Personengesellschaften erhalten mitarbeitende Gesellschafter keine Gehälter für Ihre Arbeitsleistung. Die Vergütung erfolgt über den Gewinn und kann als sogenannter mit in die Kalkulation aufgenommen werden.

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