Kostenstellenrechnung – Gemeinkosten
Die Kostenstellenrechnung betrifft in der KLR (Kosten- und Leistungsrechnung) ausschließlich die Verrechnung von Gemeinkosten. Denn während Sie Einzelkosten (gemäß der Definition) verursachungsgerecht den Kostenträgern zugeweisen können, müssen Sie Gemeinkosten auf Basis alternativer Verrechnungsprinzipien auf die Kostenträger verteilen bzw. schlüsseln. Genau diese Aufgabe übernimmt die Kostenstellenrechnung. Dazu nutzt sie in der Regel als technisches Hilfsmittel den Betriebsabrechnungsbogen (BAB).
Da gerade die Kostenstellenrechnung immer wieder Probleme in der Umsetzung bereitet, lohnt es sich bei diesem Thema besonders, ergänzend ein Buch zur Kostenrechnung zu nutzen. Eine sinnvolle Möglichkeit in diesem Zusammenhang bildet das Buch „Kostenrechnung leicht gemacht“, das sehr übersichtlich und kompakt auch die Kostenstellenrechnung erklärt:
Lernvideo zur Kostenstellenrechnung
Grundlegende Informationen erhalten Sie bereits im nachfolgenden Lernvideo zur Kostenstellenrechnung:
Definition der Kostenstelle
Als Kostenstelle bezeichnet man jeden betrieblichen Teilbereich, der hinsichtlich der (Gemein-)Kosten selbständig abzurechnen ist. Dabei wird die Frage beantwortet, wo in einem Unternehmen Kosten angefallen sind. Kostenstellen müssen nicht zwingend mit organisatorischen Einheiten des Unternehmens übereinstimmten. Wichtig ist lediglich, dass in einer Kostenstelle ein klar abgrenzbare Leistung erbracht wird, die man so in andern Kostenstellen nicht finden kann. Allerdings spielt die Organisationentwicklung eine wichtige Rolle für die Kostenstellenrechnung. Schließlich kann eine Organisationsentwicklung zur Notwendigkeit führen, eine zusätzliche Kostenstelle bilden zu müssen, da die Kostenstellen nicht mehr alle Organisationsbereiche ausreichend abdecken. Folglich ist der Kontenplan, der die Kostenstellen beschreibt, nicht für alle Zeiten konstant. Vielmehr entwickelt sich der Kontenplan der Kostenstellen mit der Organisationsentwicklung im Unternehmen.
Aufgaben der Kostenstellenrechnung
Im Ergebnis ordnet die Kostenstellenrechnung die Kosten ihrem Entstehungsort zu, um
- eine Wirtschaftlichkeitskontrolle der Unternehmensbereiche zu ermöglichen, von denen die Kosten zu verantworten und zu beeinflussen sind,
- die Kalkulationsgenauigkeit zu erhöhen,
- relevante Kostendaten bzgl. der jeweiligen Betriebsbereiche zu liefern.
Hauptkostenstellen und Hilfskostenstellen
Generell lassen sich die Kostenstellen einer Unternehmung in zwei Gruppen unterteilen:
Einerseits gibt es Hauptkostenstellen (Endkostenstellen): Dies sind all jene Teilbereiche, deren Kosten sich unmittelbar auf betriebliche Leistungseinheiten verrechnen lassen, welche für die Absatzmärkte der Unternehmung bestimmt sind. Beispielsweise kommen hierfür Produktionskostenstellen oder Materialkostenstellen in Frage. Somit erbringt eine Hauptkostenstelle immer eine der für das Unternehmen typische Leistung. Das betrifft letztlich häufig die Bereiche Beschaffung, Produktion, Vertrieb. Sollte das Unternehmen jedoch einer Organisationsentwicklung unterliegen, ändert sich auch die Struktur der Hauptkostenstellen.
Andererseits existieren Hilfskostenstellen (Vorkostenstellen): Dies sind diejenigen Teilbereiche, die Leistungen erbringen, die innerbetrieblich Verwendung finden. Damit werden deren Leistungen an andere Kostenstellen abgegeben. Beispielsweise können hier eine Kantine oder ein Betriebssportanlage genannt werden. Zur Verrechnung der Kosten der Hilfskostenstellen benötigt man die innerbetriebliche Leistungsverrechnung.
Beispielsweise sind Fertigungskostenstellen in der Regel Hauptkostenstellen. Denn in diesen Bereichen werden Leistungen erbracht, die inhaltlich mit der Erstellung der marktfähigen Betriebsleistungen zusammenhängen. Genau dies ist die Voraussetzung für eine Hauptkostenstelle.
Alternativ bildet eine Kantine hingegen eine Hilfskostenstelle. Denn die Leistungen der Kantine stehen in keinem inhaltlichen Zusammenhang zu den marktfähigen Leistungen des Unternehmens.
Die Wahl der Kostenstellen zur Kostenstellenrechnung
Für die Bildung der Kostenstellen sind drei Grundsätze wirksam:
- Erstens muss eine Kostenstelle stets einen selbständigen Verantwortungsbereich bilden, um so eine wirkungsvolle Kostenkontrolle zu ermöglichen.
- Zweitens muss für jede Kostenstelle eine Maßgröße der Kostenverursachung zu bilden sein. Zusätzlich besteht im Idealfall eine eindeutige proportionale Beziehung zwischen den anfallenden Kosten und den von der Kostenstelle erstellten Leistungen. Allerdings setzt dies in der Regel eine homogene Leistungserbringung innerhalb der Kostenstelle voraus.
- Drittens müssen sich auf jede Kostenstelle die Kosten genau, eindeutig und möglichst einfach kontieren lassen, d.h. die Kostenstelleneinteilung soll maßgeblich nach Wirtschaftlichkeit und Übersichtlichkeit erfolgen.
Aus funktioneller Sicht gibt es
- Materialkostenstellen
- Fertigungskostenstellen
- Vertriebskostenstellen
- Verwaltungskostenstellen
- Allgemeine Kostenstellen
- Forschungs- und Entwicklungskostenstellen.
Dabei sind die einzelnen Kostenstellenbereiche nach Erfordernis in Kostenstellengruppen und dann in einzelne Kostenstellen gegliedert.
Trennung von Einzelkosten und Gemeinkosten
Wichtig ist: In der Kostenstellenrechnung sind nur Gemeinkosten zu verrechnen. Einzelkosten dienen hier höchstens als Grundlage der Verrechnung der Gemeinkosten:
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Letztlich erfolgt die Verrechnung der Gemeinkosten in der Regel mit dem Betriebsabrechnungsbogen BAB, den Sie sich nun als nächstes anschauen sollten. Dabei handelt es sich um eine umfassende Tabelle, in der zunächst die Gemeinkosten des Unternehmens den Kostenstellen zuzuordnen sind.
Hier geht es zum Quiz zur Kostenstellenrechnung:
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