Probleme der Gemeinkostenverrechnung

Die Probleme der Gemeinkostenverrechnung und des Gemeinkosten-Managements ergeben sich aus der „willkürlichen“ Verrechnung der Gemeinkosten.

„Ohne Zweifel stellt die Kosten- und Leistungsrechnung eines der wichtigsten Informationssysteme der Unternehmen dar. Dennoch hat sie Schwächen: Ein wesentliches Problem liegt in der verursachungsgerechten Zurechnung der Gemeinkosten auf ein Produkt.“ (Quelle: https://refa-consulting.ag/unternehmensberatung/kostenrechnung)

Alternativen der Verrechnung von Gemeinkosten

Jedoch bedeutet willkürlich nicht, dass die Verteilung der Kosten rein zufällig erfolgt. Stattdessen können Sie schon von einem durchdachten Ansatz ausgehen. Allerdings bieten sich häufig mehrere Möglichkeiten zur Verrechnung von Gemeinkosten, aus der man dann eine Variante als Verrechnungsprinzip aussuchen muss. Dieser Auswahlprozess folgt somit einer gewissen Willkür. Schauen Sie sich dazu den folgenden Abschnitt näher an.

Traditionelle Vollkostenrechnung

Bei der traditionellen Vollkostenrechnung erfolgt eine Schlüsselung der Einzelkosten der Hilfskostenstellen (=Gemeinkosten der Endkostenstellen) auf die Endkostenstellen. Dieser Schritt nennt man auch innerbetriebliche Leistungsverrechnung. Nur selten lassen sich nämlich die Gemeinkosten verursachungsgerecht den Kostenstellen zuordnen. Wann auch immer das möglich ist, sollten Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.

Probleme der Verrechnung von Gemeinkosten

Das Verursachungsprinzip ist das dominierende Grundprinzip der Kostenverrechnung. Anschließend sind zusätzlich die Kosten der Endkostenstellen (=Gemeinkosten der Kostenträger) auf die Kostenträger zu schlüsseln. Dazu sind geeignete Bezugsgrößen zu suchen, anhand derer die Verteilung (praktikabel) erfolgen kann. Auch hier bieten sich Ihnen wieder alternative Möglichkeiten. Beispielsweise sind die Fertigungsgemeinkosten oft als Zuschlag auf die Fertigungseinzelkosten verrechnet. Alternativ können Sie aber auch eine Verrechnung über Stundensätze wählen. Gerade der letztgenannte Ansatz der Verrechnung über Stundensätze kommt beispielsweise bei der Maschinenstundensatzrechnung als Spezialform der Zuschlagskalkulation vor.

Schlüsselung von Gemeinkosten

Jede Schlüsselung ist jedoch in gewissem Maße „willkürlich“, da kennzeichnendes Merkmal der Gemeinkosten ist, dass sie für mehrere Kostenträger und oft auch für mehrere Kostenstellen anfallen. So verteilt man die Gemeinkostenart Miete häufig anhand von Quadratmeterflächen auf Kostenstellen. Dabei wird dann ein Quadratmeter Verkaufsfläche ebenso bewertet wie ein Quadratmeter Flur oder Lagerraum. Daran sehen Sie, dass bei der Schlüsselung häufig einfache bzw. praktikable Verrechnungsgrößen genutzt werden. Jedoch bleibt dabei das Verursachungsprinzip auf der Strecke.

Eine Schlüsselung dieser Kosten ist daher generell abzulehnen, wenn man bestrebt ist, Gemeinkosten zu managen/ zu steuern. Stattdessen sollten in diesem Fall die Gemeinkosten ungeschlüsselt in einem Block untersucht werden, um das Prinzip der Verursachungsgerechtigkeit nicht zu durchbrechen. Einen Lösungansatz dazu bietet die Prozesskostenrechnung.

Probleme der Gemeinkostenverrechnung und der Ansatz der Prozesskostenrechnung

Die Probleme der Gemeinkostenverrechnung werden oftmals mit Hilfe des Prozesskostenrechnung angegangen. Diese versucht die Gemeinkosten über eine Prozessanalyse betrieblichen Abläufen zuzuordnen. Damit soll es möglich sein, die Höhe der Kosten besser zu beurteilen und zu steuern. So werden die Beschaffungsgemeinkosten (als Teil der Materialkosten) jetzt nicht mehr über die Materialgemeinkosten den Materialeinzelkosten proportional zugeordnet. Stattdessen dient die Zahl der Beschaffungsvorgänge nun meist als Verrechnungsgröße. Allerdings kann auch die Prozesskostenrechnung nicht vollständig auf eine Schlüsselung von Gemeinkosten verzichten, wenn diese als Vollkostenrechnung durchzuführen ist. Denn dort sind sogenannte leistungsmengenneutrale Kosten ebenfalls auf andere Prozesse zu verteilen. Als Alternative bietet sich dann nur noch eine Teilkostenrechnung an.

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