Minijob – Personalkosten beim 520 Euro Job
Für den Minijob galt zuletzt eine Verdienstgrenze von 450 Euro pro Monat, die aber zum 1. Oktober 2022 auf 520 Euro angehoben wurde. Doch was bedeutet das für die Personalkosten des Unternehmens? Und was bedeutet das für den Arbeitnehmer?
Verdienstgrenze von 450 Euro auf 520 Euro bei Minijob angehoben
Der Gesetzgeber hat zum 1.10.2022 neue Möglichkeiten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschaffen. Denn Minijobber dürfen jetzt 520 Euro pro Monat verdienen. Bisher lag die Grenze bei 450 Euro, vor dem Jahr 2013 sogar nur bei 400 Euro. Das heißt jetzt aber nicht, dass jeder Minijobber nun automatisch 70 Euro mehr verdient. Denn bei den 520 Euro handelt es sich um eine Verdienstgrenze für den Minijob. Unternehmen dürfen auch Minijobs im Umfang von 280 Euro oder 350 Euro pro Monat vergeben. Jeder beliebige Monatsverdienst unterhalb von 520 Euro ist jetzt möglich – solange der Mindestlohn gezahlt wird. Und dieser ist in Deutschland bereits zum 1.7.2022 auf 10,45 Euro je Stunde und am 1.10.2022 auf sogar 12 Euro je Stunde gestiegen. Das ist (Stand Oktober 2022) der zweihöchste in Europa. Nur in Luxemburg wird noch mehr bezahlt.
Ist brutto gleich netto beim Minijob?
Wird der Minijob als geringfügig entlohnte Beschäftigung ausgeübt, dann ist der Verdienst arbeitslosenversicherungs-, krankenversicherungs- und pflegeversicherungsfrei. Auch von der Rentenversicherungspflicht können sich die Arbeitnehmer auf Antrag befreien lassen. In diesen Fällen entspricht der Bruttolohn tatsächlich dem Netto-Arbeitsentgelt für den Arbeitnehmer. Allerdings gilt das nur, solange der Arbeitnehmer nur einem Minijob nachgeht. Sobald es zwei oder mehr geringfüfig entlohnte Beschäftigungen sind, geht der Status als Minijobber verloren.
Personalkosten beim Minijob für Unternehmen
Beschäftigen Unternehmen Menschen für maximal 520 Euro (450 Euro bis 30.09.2022), entstehen ihnen neben dem Arbeitsentgelt noch weitere Kosten. So müssen Sie bspw. 13% des Arbeitsentgeltes für die gesetzliche Krankenversicherung aufbringen – es sei denn, der Arbeitnehmer ist privat krankenversichert. Außerdem fallen auch noch 15% für die Rentenversicherung an. Hinzu kommen 1,3 bis 1,45% für die Umlagen U1, U2 und U3, mit denen die Kosten für die Entgeltfortzahlung bei Krankheit, der Aufwendungsersatz bei Mutterschaft (bzw. Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft) und das Insolvenzgeld abgedeckt sind. Außerdem fallen auch noch 2% Pauschalsteuer und der Beitrag zur Unfallversicherung (bspw. 1,6%) an. Damit entstehen dem Arbeitgeber Zusatzkosten von rund 33% auf das Arbeitsentgelt des Minijobs von bis zu 520 Euro im Monat. Das überrascht besonders viele Arbeitnehmer, die glauben, die Unternehmen müssten beim Minijob auch nur den Arbeitslohn bezahlen.
Minijob im privaten Haushalt
Auch Privatpersonen können Minijobber einstellen, bspw. als Reinigungskraft oder zur Unterstützung bei der Pflege von Menschen. Die Kosten für Privatleute als Arbeitgeber unterscheiden sich von denen der Unternehmen. Denn Privatpersonen müssen nur 5% Abgabe für die Krankenversicherung und ebenfalls nur 5% für die Rentenversicherung zahlen. Hinzu kommen ebenfalls die Umlagen U1, U2 und U3 sowie die Beiträge zur Unfallversicherung sowie die Pauschalsteuer. Damit betragen die Personalnebenkosten für den 450-Euro-Job bzw. den 520-Euro-Job nur 15 Prozent.

Nebenkosten beim Minijob (450 Euro bzw. 520 Euro)
Beachten Sie, dass es noch rentenrechtliche Besonderheiten gibt, die an dieser Stelle aber zu weit führen und die Sie bei Bedarf am besten bei der Deutschen Rentenversicherung erfragen. Außerdem besteht im privaten Haushalt auch noch die Möglichkeit zur steuerlichen Abzugsfähigkeit des Minijob-Entgelts, aber nur bis zu definierten Höchstgrenzen.
Mindestlohn und Minijob
Seit dem 1. Januar 2015 gilt der Mindestlohn auch für die 450-Euro-Jobs (jetzt 520-Euro-Jobs). Damit müssen auch Arbeitsbeginn, Arbeitsende und die täglichen Pausenzeiten aufgezeichnet werden. Und diese Aufzeichnungspflichten bestehen nicht nur für geringfügig entlohnte Beschäftigte, sondern auch für kurzfristig Beschäftigte (längstens 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage). Ab 1. Oktober 2022 beträgt der Mindestlohn 12 Euro pro Stunde.
Der Minijob ist beliebt
Während 2009 nur knapp 5 Millionen Minijobber gezählt wurden, waren es im September 2014 bereits 7,5 Millionen gewesen. Davon arbeitet etwa ein Drittel im Nebenjob, d.h. rund 2,5 Millionen Menschen sind zusätzlich noch einer Hauptarbeitstätigkeit nachgegangen und haben sich mit den 450 bzw. 520 Euro Geld hinzuverdient.
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